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Es wird fortgesoffen
Den Rücken der beiden Schömberger Husaren ziert der geheimnisvolle Hinweis auf einen Paragrafen 11 ebenso wie den Schild des Neuen Gole aus Riedlingen oder die Narrenfahne der Endinger Narrenzunft von 1929. Weitere bildliche Hinweise aus Furtwangen und anderswo liegen vor. Doch was verbirgt sich hinter dem geheimnisvollen Regelwerk? Das deutsche Strafgesetzbuch hilft nicht, denn dort ist unter dem Paragrafen 11 zu lesen: „Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einer dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.“
Klaus Heim, der kürzlich verstorbene Ehrenzunftmeister der altehrwürdigen Narro-Altfischerzunft aus Laufenburg brachte einen mündlich überlieferten Hinweis, indem er in geselliger Runde immer zum Besten gab: „Im Namen der Zunftordnung: Eine nähme mir no, denn gönn mir heim!“ Aber in der Laufenburger Zunftordnung ist kein Paragraf 11 bekannt, der uns einen direkten Hinweis geben könnte. Und doch hat der Paragraf 11 mit zünftischem Brauch zu tun. Denn er bezieht sich auf kein Gesetz, sondern auf einen alten Handwerksbrauch. Früher war es üblich, dass wandernde Gesellen unter keinen Umständen ihre Walz unterbrechen durften. Der Paragraf 11 legte das in vielen alten Handwerksordnungen (etwa in einer Gesellenordnung aus dem Jahr 1815) fest: „Es wird weitergewandert“, egal aus welchem Grunde man auch nach Hause gerufen wird. Studenten haben in ihrem Bemühen, alles denkbare Regelwerk scherzhaft zu kopieren und zu verulken, auch diese Regelung aufgegriffen und umgedeutet. Der Paragraf 11 lautete fortan: „Es wird fortgesoffen“, egal was einen nach Hause rufen könnte. So findet sich dieser Paragraf in nahezu allen „Bierkommenten“, die die Besäufnisse studentischer Verbindungen regeln. So auch im „Allgemeinen Deutschen Bierkomment“ von 1899. Auch auf Bildern von Rekruten vom Beginn des 20. Jahrhunderts findet man immer wieder den Paragrafen 11, der mit Kreide auf ein Bierfässle geschrieben wurde, fotografisch festgehalten.
Noch um die Jahrhundertwende vom 19. ins 20. Jahrhundert war dieser Paragraf allgemein bekannt und alte Narren, wie der ehemalige langjährige Träger eines Husaren in Schömberg, der 74-jährige Friedrich Koch, vulgo „Miehle-Frieder“, wusste, dass der Paragraf bedeutet: „Weitersaufa“.
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