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Alte Fasnacht

Bei der Berechnung der beweglichen Feiertage und damit auch der Fastnachtszeit dient Ostern als Bezugspunkt: Den Ostersonntagstermin schrieb das Konzil von Nicäa im Jahr 325 auf den ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond fest. Er variiert daher zwischen dem 22. März und 25. April. In Anlehnung an das Fasten Jesu in der Wüste (Mt 4, 2) legte die Kirche die Länge der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte fest (gerechnet bis Karsamstag).

Als die Synode von Benevent 1091 die Sonntage in der Fastenzeit als Gedächtnistage der Auferstehung Jesu vom Fasten ausnahm, rückte der Beginn der Fastenzeit um 6 (Wochen-) Tage vor. Die Fastnacht endet seitdem am Dienstag nach dem 7. Sonntag vor Ostern (Estomihi) und die Fastenzeit beginnt mit dem folgenden Mittwoch, dem Aschermittwoch. Jene, die ihre Fastnacht nach der alten Fastenordnung vor der Regelung in Benevent (1091) feiern, begehen die "Alte Fastnacht" (auch: "Bauernfastnacht", vielerorts noch in Form des "Funkensonntags" erhalten), die immer in die geltende Fastenzeit fällt. Zum Unterschied von der Alten Fastnacht wurde der der neuen Fastenordnung entsprechende neue Fastnachtstermin "Herrenfastnacht" genannt.

Quelle: http://www.religioeses-brauchtum.de/fruehjahr/fastnacht_1.html

















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